Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den Marktwert einer Immobilie. Dies ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gründe für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB können sein:
- Erbangelegenheiten
- Familienangelegenheiten
- Wertfeststellung für Banken
- Wertfeststellung für Steuern
- Auflösung von Gemeinschaften
Unser Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellt und prüft für Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und erstellt Ihnen dazu ein Angebot.
