Immobiliengutachten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den Marktwert einer Immobilie. Dies ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Gründe für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB  können sein:

  • Erbangelegenheiten
  • Familienangelegenheiten
  • Wertfeststellung für Banken
  • Wertfeststellung für Steuern
  • Auflösung von Gemeinschaften

Unser Sachverständigenbüro prüft welches Gutachten am besten für Sie geeignet ist und erstellt Ihnen dazu ein Angebot. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erhöhen die Anerkennung vor Gericht und den Finanzbehörden.